Bauplanungsrecht - Erfordernis eines Sachverständigengutachtens vor der Entscheidung über die Abwägung. § 1 Abs. 7 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil v. 30.6.1986 - 1 D 4/86.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1987

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan ist fehlerhaft, wenn die Gemeinde die Auswirkungen einer Tennisanlage auf die benachtbarte Wohnbebauung nur unzureichend in die Abwägungen eingestellt hat. Das folgt daraus, dass sie es unterlassen hat, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären, welche Emmissionen von der Tennisanlage voraussichtlich ausgehen würden und durch welche Schallschutzmaßnahmen die benachbarte Wohnbebauung wirksam geschützt werden könnte. (rh)

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

In: Baurecht, 18(1987), Nr.2, S.176-178

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen