Bauplanungsrecht - Erfordernis eines Sachverständigengutachtens vor der Entscheidung über die Abwägung. § 1 Abs. 7 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil v. 30.6.1986 - 1 D 4/86.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Ein Bebauungsplan ist fehlerhaft, wenn die Gemeinde die Auswirkungen einer Tennisanlage auf die benachtbarte Wohnbebauung nur unzureichend in die Abwägungen eingestellt hat. Das folgt daraus, dass sie es unterlassen hat, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klären, welche Emmissionen von der Tennisanlage voraussichtlich ausgehen würden und durch welche Schallschutzmaßnahmen die benachbarte Wohnbebauung wirksam geschützt werden könnte. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Bebauungsplan, Tennisanlage, Rechtsprechung, Wohnbebauung, Sachverständiger, Gutachten, Fehlerhaftigkeit, OVG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung
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In: Baurecht, 18(1987), Nr.2, S.176-178
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Bebauungsplan, Tennisanlage, Rechtsprechung, Wohnbebauung, Sachverständiger, Gutachten, Fehlerhaftigkeit, OVG-Urteil, Recht, Bebauungsplanung