Jugendrecht und Jugendkriminalität.
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1970
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SEBI: Zs 644-4
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Zusammenfassung
Die Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Jugendrechts durch Eingliederung des Jugendstrafrechts in das Jugendhilferecht knüpfen am Delinquenzbegriff der sozialen Auffälligkeit an. Der Beitrag weist kritisch auf die Vagheit dieses Begriffs hin. Der Dualismus der beiden Entwicklungsreihen - von Verwahrlosung, Dissozialität oder Jugendkonflikt zur Lebensbewährung und von Jugenddelinquenz zur Legalbewährung - durchzieht das gesamte Jugendrecht und die öffentliche Behandlung der sozial auffälligen Jugendlichen.
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In: Recht der Jugend und des Bildungswesens (1970) S. 168-175
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DJI-Dok.; 2/70