Novellierung der Bayer. Bauordnung 1982.

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IRB: Z 877

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Ziel der novellierten Bauordnung Bayerns ist es, das Bauordnungsrecht zu vereinfachen und die technischen Anforderungen und das Verfahren zu erleichtern. Die wesentlichen Änderungen werden aufgeführt. Besonders geht der Beitrag auf die Änderung materieller Vorschriften insbesondere für den Wohnungsbau ein. So werden u.a. durch die Novellierung die bestehenden Anforderungen an Wohngebäude und den Dachgeschossausbau gelockert. Neu geregelt wurden auch die Abstandsvorschriften und Abweichungen von diesen, etwa für Garagen und Nebengebäude an der Grundstücksgrenze. Neue Anforderungen sind für den Brandschutz, die Fluchtweglänge, den Einbau von Aufzuegen u.a. festgelegt worden. hb

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Recht, Landesbauordnung, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Novellierung, Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachung, Beschleunigung, Verfahrensvorschrift, Inhalt

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 72(1982)Nr.7, S.310-313

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Recht, Landesbauordnung, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Novellierung, Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachung, Beschleunigung, Verfahrensvorschrift, Inhalt

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