Drittanfechtung einer Genehmigung für Nanopulver-Anlage. BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19/02 - (VGH Mannheim vom 18.12.2001 - 10 S 2184/99).

Heymann
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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014

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Autor:innen

Zusammenfassung

Nr. 2.3 TA Luft 1986; §§ 5, 48 BImSchG: 1) Solange für potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe keine Immissionswerte bestimmt sind, dienen zur Minimierung des Gesundheitsrisikos erlassene Emissionsgrenzwerte auch dem Schutz eines individualisierbaren Personenkreises im Einwirkungsbereich der Anlage. 2) Im Rahmen des Minimierungsgebots endet die Schutzpflicht regelmäßig dort, wo aufgrund sachverständiger Risikoabschätzung die Irrelevanz einer von der Anlage verursachten Immissionszusatzbelastung durch potenziell gesundheitsgefährdende Stoffe anzunehmen ist. 3) Eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache tritt nicht ein, wenn im Lauf des Prozesses ein Emissionsgrenzwert herabgesetzt und die Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der geänderten Gestalt fortgeführt wird. difu

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 10

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Seiten

S. 638-641

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