Verhältnis Bauleitplanung / Landschaftsschutz. BVerwG, Beschluss vom 20.5.2003 - 4 BN 57.02 -. (OVG Koblenz vom 18.9.2002 - 8 C 11279/01).
Heymann
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Datum
2003
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
BBR: Z 121
ZLB: 4-Zs 61
IRB: Z 1014
ZLB: 4-Zs 61
IRB: Z 1014
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Hat das Normenkontrollgericht einen B-plan nur für unwirksam erklärt und den weitergehenden Antrag auf Erklärung seiner Nichtigkeit abgelehnt, so wird ein Rechtsmittel des Ast. nicht unzulässig, wenn die Gemeinde den festgestellten Mangel im ergänzenden Verfahren nach § 215 a BauGB behebt. 2) Die Regelung einer LandschaftsschutzVO, nach der Flächen innerhalb des Geltungsbereichs der VO nicht mehr Bestandteile der LandschaftsschutzVO sind, sobald sie durch einen B-plan überplant werden, ist mit Bundesrecht vereinbar. 3) § 1 a Abs.3 Satz 4 BauGB gilt auch im Hinblick auf solche alten B-pläne, bei deren Aufstellung die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht berücksichtigt worden ist. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 22
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 1462-1464