Das Verdichtungsprinzip in der Erholungsplanung.
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1979
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IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4
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Zusammenfassung
In knapp bemessenen Erholungsräumen können im Interesse der unberührten Landschaften, die für die Erholung und den Fremdenverkehr zu nutzenden Gebiete nicht willkürlich gewählt werden. Neben der geforderten Eignung, der minimalen Kapazität und der wirtschaftlichen Realisierbarkeit muss auch die Gewähr bestehen, dass die Prioritäten in der Selektion der Erholungs- und Fremdenverkehrsregionen so gesetzt werden, dass möglichst viele Landschaften in ihrem natürlichen Zustand belassen werden. Die Autorin unternimmt anhand eines Modellbeispiels "Erholungsraum mit verschiedenen Landschaftszellen" eine Eignungsbewertung des Raumes sowohl als Skiegebiet als auch als Sommererholungsraum. hb
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Plan, Solothurn 35(1978)Nr.12, S.6-8, Abb., Tab.