Das Steuerrecht in der Stadt Weinheim vom Beginn der Neuzeit bis zum Anschluß an Baden. Historisch-systematische Darstellung der in Weinheim erhobenen Steuern in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht.

Reimer, Klaus
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1968

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 70/888

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Arbeit behandelt die verschiedenen Steuern der Stadt Weinheim seit dem Jahre 1000, als die Stadt zum Kloster Lorsch gehörte, bis zum Reichsdeputationshauptschluß, mit dem Weinheim zum Land Baden kam. Die älteste Steuer war die "Beth'' als herrschaftliche Steuer, die den Grund und Boden erfaßte. Der Autor behandelt sie materiellrechtlich (Steuergegenstand, Steuerpflicht, Steuerbefreiungen) und verfahrensrechtlich (Zuständigkeit, Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung) und widmet ihrer Bedeutung eigenen Raum. In ähnlicher Weise werden die Schatzung, ebenfalls eine Vermögens- und Ertragsteuer, sowie sonstige Abgaben wie Zehend, Wochen- und Monatsgelder und Contribution erörtert. Verbrauchsteuern waren das Ungelt, der Accis und der Licent. Als weitere Steuern werden die Bürgersteuern, die Verkehrssteuern und die Reichssteuern (Türkensteuer, Königswahlgelder) dargestellt. chb/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Heidelberg: (1968), XV, 271 S., Abb.; Tab.; Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen