Das Steuerrecht in der Stadt Weinheim vom Beginn der Neuzeit bis zum Anschluß an Baden. Historisch-systematische Darstellung der in Weinheim erhobenen Steuern in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht.
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1968
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SEBI: 70/888
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Die Arbeit behandelt die verschiedenen Steuern der Stadt Weinheim seit dem Jahre 1000, als die Stadt zum Kloster Lorsch gehörte, bis zum Reichsdeputationshauptschluß, mit dem Weinheim zum Land Baden kam. Die älteste Steuer war die "Beth'' als herrschaftliche Steuer, die den Grund und Boden erfaßte. Der Autor behandelt sie materiellrechtlich (Steuergegenstand, Steuerpflicht, Steuerbefreiungen) und verfahrensrechtlich (Zuständigkeit, Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung) und widmet ihrer Bedeutung eigenen Raum. In ähnlicher Weise werden die Schatzung, ebenfalls eine Vermögens- und Ertragsteuer, sowie sonstige Abgaben wie Zehend, Wochen- und Monatsgelder und Contribution erörtert. Verbrauchsteuern waren das Ungelt, der Accis und der Licent. Als weitere Steuern werden die Bürgersteuern, die Verkehrssteuern und die Reichssteuern (Türkensteuer, Königswahlgelder) dargestellt. chb/difu
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Schlagwörter
Steuerrecht , Schätzung , Beth , Ungelt , Accis , Licent , Türkensteuer , Königswahlgeld , Zehend , Contribution , Bürgersteuer , Kommunalrecht , Steuer , Gebühr , Stadtgeschichte , Rechtsgeschichte
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Heidelberg: (1968), XV, 271 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Steuerrecht , Schätzung , Beth , Ungelt , Accis , Licent , Türkensteuer , Königswahlgeld , Zehend , Contribution , Bürgersteuer , Kommunalrecht , Steuer , Gebühr , Stadtgeschichte , Rechtsgeschichte