Das Steuerrecht in der Stadt Weinheim vom Beginn der Neuzeit bis zum Anschluß an Baden. Historisch-systematische Darstellung der in Weinheim erhobenen Steuern in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht.

Reimer, Klaus
No Thumbnail Available

Date

1968

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 70/888

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

Abstract

Die Arbeit behandelt die verschiedenen Steuern der Stadt Weinheim seit dem Jahre 1000, als die Stadt zum Kloster Lorsch gehörte, bis zum Reichsdeputationshauptschluß, mit dem Weinheim zum Land Baden kam. Die älteste Steuer war die "Beth'' als herrschaftliche Steuer, die den Grund und Boden erfaßte. Der Autor behandelt sie materiellrechtlich (Steuergegenstand, Steuerpflicht, Steuerbefreiungen) und verfahrensrechtlich (Zuständigkeit, Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung) und widmet ihrer Bedeutung eigenen Raum. In ähnlicher Weise werden die Schatzung, ebenfalls eine Vermögens- und Ertragsteuer, sowie sonstige Abgaben wie Zehend, Wochen- und Monatsgelder und Contribution erörtert. Verbrauchsteuern waren das Ungelt, der Accis und der Licent. Als weitere Steuern werden die Bürgersteuern, die Verkehrssteuern und die Reichssteuern (Türkensteuer, Königswahlgelder) dargestellt. chb/difu

Description

item.page.journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Heidelberg: (1968), XV, 271 S., Abb.; Tab.; Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Collections