Die Absage von Großveranstaltungen im Falle einer Gefahrenlage.
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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5471-9
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Das Recht der Großveranstaltungen ist bundes- und in den weit überwiegenden Fällen auch landesrechtlich nicht umfassend geregelt, sondern in einem zersplitterten rechtlichen Rahmen aus verschiedenen Fachgesetzen verortet, der durch ministerielle Handlungsempfehlungen ergänzt wird. Zunehmend virulent sind Absage-Szenarien etwa wegen Gefahrenlagen. Diese stellen die zuständigen Behörden vor die Herausforderung, kurzfristig und unter hohem Druck mit den nach verschiedenen Fachgesetzen beantragten oder erteilten Zulassungen einen Umgang zu finden. Dieser Aufsatz diskutiert in praxisbezogener Weise, wie mit gewerbe-, straßen-, straßenverkehrs- und baurechtlichen Genehmigungen verfahren werden kann und zeigt auf, dass in solchen Fällen eine separate Untersagungsverfügung gern. § 14 Abs. 1 OBG zielführender ist.
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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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10
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662-670