Die Absage von Großveranstaltungen im Falle einer Gefahrenlage.

Heymanns
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Heymanns

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Köln

item.page.language

item.page.issn

0012-1363

item.page.zdb

5471-9

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7120

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Recht der Großveranstaltungen ist bundes- und in den weit überwiegenden Fällen auch landesrechtlich nicht umfassend geregelt, sondern in einem zersplitterten rechtlichen Rahmen aus verschiedenen Fachgesetzen verortet, der durch ministerielle Handlungsempfehlungen ergänzt wird. Zunehmend virulent sind Absage-Szenarien etwa wegen Gefahrenlagen. Diese stellen die zuständigen Behörden vor die Herausforderung, kurzfristig und unter hohem Druck mit den nach verschiedenen Fachgesetzen beantragten oder erteilten Zulassungen einen Umgang zu finden. Dieser Aufsatz diskutiert in praxisbezogener Weise, wie mit gewerbe-, straßen-, straßenverkehrs- und baurechtlichen Genehmigungen verfahren werden kann und zeigt auf, dass in solchen Fällen eine separate Untersagungsverfügung gern. § 14 Abs. 1 OBG zielführender ist.

Description

Keywords

Journal

Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

item.page.issue

10

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

662-670

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries