Eigentümern steht für die Wertminderung des Grundstücks eine Entschädigung zu. Versorger können sich bereits zu DDR-Zeiten verlegte Leitungen sichern.

Hammonia
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Hammonia

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Hamburg

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0939-625X

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ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

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Abstract

Im Gebiet der ehemaligen DDR wurden Versorgungsleitungen entsprechend den damaligen Erfordernissen meistens auf dem kürzesten Weg ohne Rücksicht auf Grundstücksgrenzen verlegt. Mit der Einführung des westdeutschen Rechtssystems musste das Problem des rechtsfreien Raums geklärt werden. Im Rahmen des 1993 in Kraft getretenen Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) wurde für die Versorger ein Rechtsanspruch zur Sicherung ihrer Leitungen geschaffen. Demnach können die Versorger bis zum Ende 2010 (und unter bestimmten Umständen auch darüber hinaus) ihre Leitungen bei den entsprechenden Grundbuchämtern eintragen lassen. Viele Grundstückseigentümer haben inzwischen Benachrichtigungen von ihren Grundbuchämtern erhalten, in der sie über die zwischenzeitlich erfolgte Eintragung von Leitungsrechten auf ihren Grundstücken zugunsten der örtlichen oder auch überregionalen Versorger - wie beispielsweise dem Wasser- und Abwasserunternehmen, der Telekom, dem Gas- oder Energieversorger beziehungsweise den Verkehrsbetrieben - informiert wurden. Im Gegenzug muss zwar eine marktgerechte Entschädigung gezahlt werden, doch wird dies häufig nicht beachtet oder der Begriff "marktgerecht" wird zum Nachteil der betroffenen Grundstückseigentümer interpretiert. In dem Beitrag werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und es wird das Beispiel der Wohnungsgenossenschaft FRIEDENSHORST eG in Berlin-Marzahn beschrieben, die über 5.000 überwiegend in industrieller Bauweise errichtete Wohnungen bewirtschaftet. Auf ihren Grundstücken ließen sich diverse Versorger ihre Leitungsrechte eintragen und die Genossenschaft entschloss sich, das Thema Leitungsrechte strukturiert und mit professioneller Unterstützung durch die BBT Treuhandstelle des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) zu bearbeiten. Im Ergebnis konnte die FRIEDENSHORST eG durch Ausgleichszahlungen der Versorger zusätzliche Einnahmen von fast 1,5 Millionen Euro generieren.

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Die Wohnungswirtschaft

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Nr. 10

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S. 47-49

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