Statistiken für Eigentümern steht für die Wertminderung des Grundstücks eine Entschädigung zu. Versorger können sich bereits zu DDR-Zeiten verlegte Leitungen sichern.

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Eigentümern steht für die Wertminderung des Grundstücks eine Entschädigung zu. Versorger können sich bereits zu DDR-Zeiten verlegte Leitungen sichern. 0

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