Aktuelle Krankenhauspolitik aus hessischer Sicht.
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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4
SEBI: Zs 2420-4
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KO
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Zusammenfassung
Mit der Umsetzung des neuen Krankenhausfinanzierungsrechts wird ein vorgezogener Beitrag zur Strukturreform im Gesundheitswesen geleistet. Weiteres "Herumbasteln" an den grundlegenden Rechtsmaterien für die Krankenhäuser verbietet sich zur Zeit von selbst. Gleichzeitig leisten die Länder entschiedenen Widerstand gegen die Aushöhlung ihrer Kompetenzen in Krankenhausplanung und -gestaltung. Deutlich werden auch Divergenzen in der grundlegenden Ausgestaltung des Krankenhausrechtes. Während die Bonner Regierungskoalition deutliche bundeszentralistische Tendenzen in die Strukturreformdiskussion eingebracht hat, plant das Land Hessen mit seinem neuen Krankenhausgesetz die Stärkung der regionalen und örtlichen Selbstverwaltungskräfte. (-z-)
Beschreibung
Schlagwörter
Gesundheitswesen, Gesetz, Finanzierung, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Krankenhausreform, Reform, Krankenhauspolitik, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung
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In: Krankenhaus, 80(1988), Nr.1, S.12-17, Abb.
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Gesundheitswesen, Gesetz, Finanzierung, Kosten, Wirtschaftlichkeit, Krankenhausreform, Reform, Krankenhauspolitik, Daseinsvorsorge, Gesundheitseinrichtung