Die öffentliche Hand als Leasingnehmer.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 2003/2367
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RE
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Abstract
Die finanziellen Spielräume der öffentlichen Hand werden immer enger. Das hat im öffentlichen Auftragswesen zur Suche nach alternativen Formen der Beschaffung geführt. So treten an die Stelle des staatlichen Einkaufs vermehrt Leasingverträge. Insbesondere die Polizei und Bundeswehr leasen Dienstfahrzeuge. Es wird den Rechtsfragen der Leasingverträge nachgegangen. Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung ist der Leasingbegriff weder in der wirtschaftswissenschaftlichen noch in der juristischen Literatur eindeutig definiert. Ganz allgemein kann man sagen, dass es sich bei Leasing um die mittel- bis langfristige Vermietung beweglicher wie unbeweglicher Güter gegen ein in Raten zu entrichtendes Entgelt handelt. Während die wirtschaftliche Bedeutung öffentlicher Kfz-Leasing-Aufträge steigt, hat diese Verwaltungspraxis im juristischen Schrifttum bislang noch keinen Niederschlag gefunden. Nach einem einführenden Überblick über die Vertragsgestaltung im Kraftfahrzeug-Leasing mit der öffentlichen Hand (Kapitel II) werden im dritten Kapitel zunächst die haushaltsrechtlichen Determinanten beschrieben. Der vierte Teil beleuchtet das Kraftfahrzeug-Leasing im Lichte des Vergaberechts. Im letzten Kapitel werden die wesentlichen Ergebnisse der Studie in Thesenform zusammengefasst. sg/difu
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VIII, 84 S.
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Studien zum öffentlichen Wirtschaftsrecht; 59