Fremdenverkehr.
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SEBI: 84/1488
BBR: A 8899
BBR: A 8899
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Zusammenfassung
Der Begriff des Fremdenverkehrs oder des Tourismus wird im Hinblick auf kommunale Interessen genauer betrachtet. Unter Tourismus ist die räumliche Abwesenheit vom normalen Wohnort zu verstehen. Diese zeitliche Komponente kann mehrere Stunden (Naherholung) bis zu einigen Tagen/Wochen umfassen. Für die Kommunen sind die Träger des Tourismus entscheidend. Es wird zwischen Outgoing- und Incoming-Tourismus unterschieden. Der Outgoing-Tourismus wird von den Reisebüros getragen. Für die kommunale Wirtschaft sind die Träger des des Incoming-Tourismus, nämlich die Verkehrsämter und -vereine, Kurverwaltungen etc. bedeutend. Um starre Betriebsformen zu vermeiden, nehmen bereits private Unternehmen die örtliche Tourismuswerbung wahr. Kä/difu
Beschreibung
Schlagwörter
Fremdenverkehr, Fremdenverkehrspolitik, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrssiedlung, Tourismus, Freizeit, Erholung, Werbung, Begriffsbestimmung, Management
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Handwörterbuch zur Kommunalpolitik.Hrsg.: Voigt, Rüdiger, Opladen: Westdeutscher Verlag (1984), S. 173-175
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Fremdenverkehr, Fremdenverkehrspolitik, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrssiedlung, Tourismus, Freizeit, Erholung, Werbung, Begriffsbestimmung, Management
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Studienbücher zur Sozialwissenschaft; 50