Die interkommunale Zusammenarbeit. Zum nachträglichen Wegfall ihrer Privilegierungsvoraussetzungen sowie zu den Folgen bei der Einbindung Dritter im Rahmen der Leistungserfüllung.

Werner
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Werner

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DE

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZB 3503

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Abstract

Das Kartellvergaberecht kennt als Fallkonstellationen, in denen es keine Anwendung findet, u.a. die Inhouse-Vergabe und die interkommunale Zusammenarbeit. Im deutschen Recht sind beide Rechtsinstitute bisher nicht kodifiziert. Vielmehr handelt es sich um Richterrecht. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU - "VRL") in nationales Recht wird sich dies zukünftig ändern, da beide Rechtsinstitute nunmehr in Art. 12 VRL geregelt sind. Der Beitrag untersucht, ob und ggf. welche Rechtsfolgen sich für die interkommunale Zusammenarbeit ergeben, wenn deren Privilegierungsvoraussetzungen im Laufe der Vertragsdauer nachträglich entfallen bzw. aufgehoben werden. Zudem wird auf die Frage eingegangen, ob und nach welchen Maßgaben Private in die Zusammenarbeit eingebunden werden können, z.B. als Nachunternehmer.

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Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 752-760

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