Stadt-Kultur. Zur Notwendigkeit von Kultur statt Betriebsamkeit.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1990
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 1505-29,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Kultur und Stadt sind ein unauflösliches historisches Bündnis miteinander eingegangen. In den Städten wird Kultur inszeniert; die Städte inszenieren sich selbst durch Kultur. Die kulturelle Inszenierung der Städte darf allerdings nicht als bewußtseinsvernebelnder Rummel mißverstanden oder als politische Werbeagentur mißbraucht werden. Kultur und Kulturveranstaltungen müssen mehr sein als Vehikel für den Städtetourismus oder Bestandteile einer merkantilorientierten Werbestrategie für die Wirtschaftsförderung. Aus der Wechselwirkung zwischen Kultur und Stadt sollen vielmehr historische Gegebenheiten sichtbar und bewußt werden; die Erlebnisqualität der Stadt und die Wahrnehmungsfähigkeit ihrer Bürger sollen gesteigert werden; kurz: Urbanität soll entstehen und gefördert werden. Voraussetzung für das Gelingen einer solchen Durchdringung von Stadt und Kultur ist allerdings die Bereitschaft beider Seiten, ihren jeweiligen Standort ständig neu zu bestimmen. Die Kulturpolitik muß sich mit einem neuen, erweiterten Kunstbegriff auseinandersetzen; die Stadtentwicklungspolitik muß sich den Herausforderungen stellen, die durch Abwanderung und Funktionsveränderungen insbesondere der Innenstädte entstanden sind. Aus einer solchen Selbstbesinnung kann eine Renaissance der Städte und der Stadtkultur entstehen. Voraussetzung dazu ist allerdings, daß die von den Kommunen geplanten Programme vernünftig, wahrhaftig, seriös und professionell sind, damit eine gespenstische Scheinwelt vermieden wird. difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, 29(1990), H. 1, S. 1-8