Breitbandkabel-Fernsehanschluß in Eigentumswohnanlagen nach wie vor problematisch.

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IRB: Z 877

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Abstract

Das AG München (Abt. für Wohnungseigentumssachen- hat in 2 sorgfältig begründeten Beschluss-Entscheidungen (vom 28.12.1984, Az: UR II 16/84 WEG und vom 4.1.1985, Az: UR II 252/84 WEG) Mehrheitsbeschlüsse auf Breitbandkabelnetz-Anschluss im Ergebnis für unwirksam erklärt. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass die Kabelanschluss-Entscheidung der Eigentümer grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Eigentümer bedarf. Der Entscheidung des AG München UR II 16/84 ist auch ein ausführliches Protokoll beigeheftet über Antworten zweier Sachbearbeiter der OPD München zu gezielten Fragen im Zusammenhang mit einem momentanen Breitbandkabelanschluss in Eigentumswohnanlagen vor allem gebührenrechtliche Fragen. (hg)

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Eigentumswohnung, Fernsehen, Rechtsprechung, Kabelfernsehen, Verkabelung, Wohnung, Versorgung/Technik, Kommunikationstechnik

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 75(1985), Nr.2, S.84-85, Lit.

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Eigentumswohnung, Fernsehen, Rechtsprechung, Kabelfernsehen, Verkabelung, Wohnung, Versorgung/Technik, Kommunikationstechnik

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