Ämterpatronage durch politische Parteien. Ein verfassungsrechtlicher und staatspolitischer Diskussionsbeitrag.

Arnim, Herbert von
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1980

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SEBI: 80/4096

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Zusammenfassung

Die Bevorzugung von Personen mit bestimmten parteipolitischen Anschauungen bei der Besetzung von Ämtern hat für das Funktionieren einer Demokratie gravierende Folgen, die an Verfassungsgrundsätze rühren.Politische Folgen der Ämterpatronage können in einer Aufblähung und Ineffizienz des Verwaltungsapparates, in der Festschreibung der Parteienherrschaft über die Wahlperiode hinaus oder in Staatsverdrossenheit der Bevölkerung liegen.Verfassungsrechtlich liegt dann eine Beeinträchtigung des Demokratieprinzips vor.Eine Eindämmung der Ämterpatronage könnte durch wirksamere Kontrolle von einzelnen Patronagefällen, Verbesserung des Verfahrens der Rekrutierung von Beamten und parteipolitische Neutralisierung der Beamten erfolgen.Ein durchgreifender Kurswechsel dürfte jedoch am Widerstand der Parteien scheitern.

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Wiesbaden: (1980), 79 S., Tab.; Lit.

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Schriften des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler; 44

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