Parken in Frankfurt. Einschränkungssatzung, Stellplatzablösung und Verwendung der Ablösebeträge. - § 67 Hessische Bauordnung (HBO). Teil 1.
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SEBI: 90/5073-1-4
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Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main als Oberzentrum des Ballungsraums Rhein-Main leidet wie andere Zentren auch zunehmend unter der Verkehrsbelastung, die durch die Konzentration von Arbeitsplätzen und die steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung hervorgerufen wird.Probleme der Steuerung des Parkens als Element kommunaler Verkehrspolitik und die Änderung der hessischen Bauordnung im Hinblick auf die Verwendung der Ablösesummen bei nicht bereitgestellten Parkflächen für verkehrspolitische Ziele stehen im Mittelpunkt eines öffentlichen Kolloquiums, das 1990 von der Stadt Frankfurt gemeinsam mit dem Deutschen und dem Hessischen Städtetag veranstaltet wurde.Die Beiträge des Bandes waren als Grundlage für die Veranstaltung konzipiert. cp/difu
Beschreibung
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Ruhender Verkehr, Parkraumrestriktion, Stellplatzablösung, Verkehrsentwicklung, Flächenbedarf, Bodenordnungsrecht, Parkraumbewirtschaftung, Rechtsgrundlage, Planungsbeispiel, Verkehrssteuerung, Individualverkehr, Verkehrsplanung, Verkehr, Parken
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Frankfurt/Main: (1990), 239 S., Abb.; Tab.
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Ruhender Verkehr, Parkraumrestriktion, Stellplatzablösung, Verkehrsentwicklung, Flächenbedarf, Bodenordnungsrecht, Parkraumbewirtschaftung, Rechtsgrundlage, Planungsbeispiel, Verkehrssteuerung, Individualverkehr, Verkehrsplanung, Verkehr, Parken