BBauG § 39 j. BGH, Urteil v. 24.6.1982 - III ZR 169/80 - Hamm.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1983
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (§ 39 j BBauG ) setzt voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen bestätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er entgegen § 8 Abs. 2 BBauG nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht anzuerkennen. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 8, 10, 2, 39 j, 44 BBauG und § 839 BGB. -y-
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.6, S.271-272, Lit.