BBauG § 39 j. BGH, Urteil v. 24.6.1982 - III ZR 169/80 - Hamm.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Zusammenfassung

Der Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (§ 39 j BBauG ) setzt voraus, dass das mit den nutzungsvorbereitenden Aufwendungen bestätigte Vertrauen des Eigentümers auf den Bestand eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gerichtet war. Ist ein Bebauungsplan nichtig, weil er entgegen § 8 Abs. 2 BBauG nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, so löst das keine Ersatzansprüche gegen die Gemeinde nach Amtshaftungsgrundsätzen aus. Ein allgemeiner Anspruch auf Entschädigung für Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand eines (nichtigen) Bebauungsplans gemacht worden sind, ist nicht anzuerkennen. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 8, 10, 2, 39 j, 44 BBauG und § 839 BGB. -y-

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Schadenersatz, Rechtsprechung, Vertrauensschaden, Amtshaftung

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.6, S.271-272, Lit.

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Baurecht, Bundesbaugesetz, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Schadenersatz, Rechtsprechung, Vertrauensschaden, Amtshaftung

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