Ein Verein ist keine Genossenschaft. Hinweis auf die Unterschiede.
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Datum
1981
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Wohnungsverein des bürgerlichen Rechts und den dem Handelsrecht zuzuordnenden Genossenschaften. Der Wohnungsverein ist aufgrund seiner vereinrechtlichen Struktur keine genossenschaftliche Organisation. Er gilt idealistisch ausgerichteter Zusammenschluss, der keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Ziel haben soll. Er verfolgt nicht die für eine Genossenschaft wesentliche genossenschaftliche Beteiligungsfinanzierung, sondern eine durch verlorene Zuschüsse der Mitglieder, die daraus keine Rechte ableiten können. Ebenso fehlt beim Wohnungsverein das genossenschaftliche Demokratieprinzip. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.9, S.517-518