Ein Verein ist keine Genossenschaft. Hinweis auf die Unterschiede.
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
1981
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
item.page.type
item.page.type-orlis
Authors
Abstract
Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen einem Wohnungsverein des bürgerlichen Rechts und den dem Handelsrecht zuzuordnenden Genossenschaften. Der Wohnungsverein ist aufgrund seiner vereinrechtlichen Struktur keine genossenschaftliche Organisation. Er gilt idealistisch ausgerichteter Zusammenschluss, der keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Ziel haben soll. Er verfolgt nicht die für eine Genossenschaft wesentliche genossenschaftliche Beteiligungsfinanzierung, sondern eine durch verlorene Zuschüsse der Mitglieder, die daraus keine Rechte ableiten können. Ebenso fehlt beim Wohnungsverein das genossenschaftliche Demokratieprinzip. hg
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 33(1980)Nr.9, S.517-518