§ 316b StGB - Störung öffentlicher Betriebe.

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SEBI: 90/4358

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S

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Abstract

Die Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der Entstehung von Pargr. 316b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Dies geschieht vor dem Hintergrund wiederholter Anschläge auf öffentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen. Die einzelnen Begriffe und ihre rechtliche Würdigung in dieser Vorschrift durchleuchtet der Autor ausführlich und gibt eine genaue Abgrenzung zwischen den einzelnen Tatbestandsmerkmalen (Sachverhalt für Strafbarkeit). Dabei werden die Tathandlungen (Zerstörung, Beschädigung, Beseitigung) und der Taterfolg (Notwendigkeit einer tatsächlichen Beeinträchtigung) näher erläutert. Berücksichtigung finden auch die Entstehungsgeschichte und das geschützte Rechtsgut der Vorschrift. rebo/difu

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Strafrecht, Störung, Eisenbahn, Post, Verkehrsunternehmen, ÖPNV, Versorgungsunternehmen, Öffentliche Sicherheit, Rechtsgeschichte, Polizei, Versorgung, Energie, Öffentlicher Verkehr, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Frankfurt/Main: Lang (1989), II, 176 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1989)

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Strafrecht, Störung, Eisenbahn, Post, Verkehrsunternehmen, ÖPNV, Versorgungsunternehmen, Öffentliche Sicherheit, Rechtsgeschichte, Polizei, Versorgung, Energie, Öffentlicher Verkehr, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 916