Geschäftsordnung könnte für besseres Zusammenspiel sorgen. Für den Beirat bei einer unteren Landschaftsbehörde zulässig.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1987
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 2773-4
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
BBR: Z 288
IRB: Z 1439
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Den Belangen der Natur vor Ort faellt immer staerker werdendes Gewicht zu. In diesem Zusammenhang spielen auch die Beiraete bei den unteren Landschaftsbehoerden eine wichtige Rolle. Der nachfolgende Beitrag behandelt einen auf den ersten Blick vielleicht nicht so herausragenden Aspekt fuer die Arbeit der Landschaftsbeiraete, der in der Praxis vielleicht aber im Zusammenspiel der unteren Landschaftsbehoerden mit den Beiraeten manchen Vorteil bewirken koennte. (-z-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
LÖLF-Mitteilungen, Recklinghausen 12(1987), Nr.1, S.43-47, Abb.;Lit.