Das Untererbbaurecht.

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DE

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Erlangen-Nürnberg

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ZLB: 95/4091

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DI

Zusammenfassung

Das Untererbbaurecht ist die Belastung eines Erbbaurechts mit einem weiteren Erbbaurecht. Für die Bestellung dieses subjektiv-dinglichen Rechts besteht ein praktisches Bedürfnis im Rahmen der boden- und wohnungsbaupolitischen Ziele der Erbbaurechtsverordnung (ErbbVO). Das Untererbbaurecht ist nach §§ 1 und 11 ErbbVO zulässig. Die Arbeit untersucht die Erscheinungsformen, die Begründung und dingliche Bestellung sowie Änderungen und die Beendigung des Untererbbaurechts; ferner auch damit zusammenhängende Probleme der Zwangsvollstreckung. Durch die Verabschiedung des Sachenrechtsänderungsgesetzes vom 28.9.1994 können keinerlei Schlüsse für eine künftige Änderung der ErbbVO gezogen werden. kmr/difu

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XIII, 140 S.

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