Die Stadtkernsanierung nach dem Leverkusener Modell.
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1973
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SEBI: Zs 2241
IRB: Z 852
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Zusammenfassung
Nach dem Leverkusener Modell ist die Aufgabe der Bauträger bei Stadtkernsanierung nicht allein der Verkauf vorgeplanter Raumtypen; der Bauträger ist vielmehr der selbstverantwortliche Koordinator vielschichtiger Interessen. Darum tritt an die Stelle des Kaufvertrages der Betreuungsvertrag, und die Rechtsform des Sondereigentums nach dem Wohnungseigentumgesetz wird zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Ganzen angewandt. Die Tätigkeit des Bauträgers als Interessenkoordinator des Projekts setzt sich nach Beendigung der Baumaßnahmen in der Verwaltung als eine Weiterführung der Betreuungsaufgabe fort.
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In: Baurecht, Düsseldorf (1973), 2, S. 86-89