§ 35 Abs.5 Satz 1 Nr.1 BBauG 1976 erleichtert nicht die Errichtung eines Ersatzbaues für eine Ferien- oder Wochenendhausnutzung. Urteil des BVerwG vom 12.3.1982 - BVerwG 4 C 59.78.

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IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

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Abstract

Der Kläger hatte die Genehmigung zum Umbau eines im Außenbereich gelegenen Ferienhauses. Nachdem es beim Umbau eingestürzt war bzw. auf Anraten des Statikers abgerissen werden musste, begann der Kläger die Errichtung eines Neubaues. Es geht hier um die Genehmigung für den Neubau. Der Kläger beruft sich auf § 35 Abs. 5 Satz 1 BBauG. Das Gericht sieht den Verfall eines Hauses nicht als außergewöhnliches Ereignis, das einen Wiederaufbau hier rechtfertigen würde. Der Kläger kann sich weder auf Bestandsschutz noch auf eine eigentumsmäßig verfestigte Anspruchsposition berufen. Die Klage auf Erteilung der Baugenehmigung wird abgewiesen. cs

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Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Außenbereich, Paragraph 35, Ferienhaus, Bestandsschutz, Wiederherstellung, Rechtsprechung

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Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 36 (1982)Nr.15, S.254-256, Lit.

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Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Außenbereich, Paragraph 35, Ferienhaus, Bestandsschutz, Wiederherstellung, Rechtsprechung

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