§ 35 Abs.5 Satz 1 Nr.1 BBauG 1976 erleichtert nicht die Errichtung eines Ersatzbaues für eine Ferien- oder Wochenendhausnutzung. Urteil des BVerwG vom 12.3.1982 - BVerwG 4 C 59.78.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 928
SEBI: Zs 6037-4
BBR: Z 146

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Kläger hatte die Genehmigung zum Umbau eines im Außenbereich gelegenen Ferienhauses. Nachdem es beim Umbau eingestürzt war bzw. auf Anraten des Statikers abgerissen werden musste, begann der Kläger die Errichtung eines Neubaues. Es geht hier um die Genehmigung für den Neubau. Der Kläger beruft sich auf § 35 Abs. 5 Satz 1 BBauG. Das Gericht sieht den Verfall eines Hauses nicht als außergewöhnliches Ereignis, das einen Wiederaufbau hier rechtfertigen würde. Der Kläger kann sich weder auf Bestandsschutz noch auf eine eigentumsmäßig verfestigte Anspruchsposition berufen. Die Klage auf Erteilung der Baugenehmigung wird abgewiesen. cs

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Außenbereich, Paragraph 35, Ferienhaus, Bestandsschutz, Wiederherstellung, Rechtsprechung

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Informationsdienst und Mitteilungsblatt des Deutschen Volksheimstättenwerks, Bonn 36 (1982)Nr.15, S.254-256, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Bundesbaugesetz, Baugenehmigung, Außenbereich, Paragraph 35, Ferienhaus, Bestandsschutz, Wiederherstellung, Rechtsprechung

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries