Verfassungsmäßige und soziologische Legitimation gemeindlicher Selbstverwaltung im modernen Industriestaat. Aufsatzfassung eines Vortrages, der auf Einladung des Niedersächsischen Städteverbandes am 5.11.1979 in Lüneburg "Niedersächsisches Städteforum" gehalten wurde.
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1980
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Kommunale Selbstverwaltung kann heute trotz vielfältiger Anzweifelungen und Schwierigkeiten auf eine neu erstarkte Legitimation verweisen. Verfassungsmäßig, normativ durch den staatlichen Dezentralisationsgrundsatz, durch die Strukturwirkung institutioneller Garantierung und die Menschenbezogenheit aller hoheitlicher Funktionen; soziologisch durch das Bedürfnis des Menschen nach Gemeinschaft und tätiger Solidarität und durch das menschliche Verlangen nach geistig-seelischer Einbindung in einen übergreifenden Zusammenhang. Es sei der essentielle Drang des Menschen nach aktiv leistender, selbstbestimmter Teilhabe, Partizipation, an der Gestaltung seines Lebensbereiches, mit dem er trotz zunehmender Kompliziertheit und Bürokratisierung unvermindert auf diese Verwirklichungsebene hingeführt werde. bm
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Deutsches Verwaltungsblatt 95(1980)Nr.1/2, S.1-10, Lit.