Zur Abgrenzung von Straßen- und Straßenverkehrsrecht - Widmung, Gemeingebrauch und Sondernutzung und ihr Verhältnis zum Verkehrsrecht.

Runkel, Peter
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1977

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 77/5619

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Verfasser weist anhand der straßenrechtlichen Begriffe Widmung, Gemeingebrauch und Sondernutzung nach, daß es sich bei Straßen- und Straßenverkehrsrecht um sich überschneidende Rechtsmaterien handelt. So müssen Widmungsbeschränkungen, die den Straßenverkehr betreffen, so gefaßt sein, daß sie durch Verkehrszeichen ausgedrückt werden können. Der Begriff des Gemeingebrauchs eröffnet jedermann ein Recht auf Mitbenutzung der Straßen zum Verkehr nur im Rahmen der verkehrsbehördlichen Vorschriften, d.h. der Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Das Straßenverkehrsrecht legt dabei auch fest, was unter dem Begriff ''Verkehr'' zu verstehen ist. Das Recht der öffentlich-rechtlichen Sondernutzung wird im Bereich der Ländergesetzgebung weitgehend durch das Verkehrsrecht verdrängt, da in den meisten Landesstraßengesetzen auf eine Sondernutzungserlaubnis und eine Gebührenforderung verzichtet wird, wenn der Vorgang unter die PPAR.29 ff. Straßenverkehrsordnung fällt.

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Bonn: (1977), XVII, 264 S., Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen