Verwaltungsgerichtshof, Kompetenzgerichtshof und Disziplinargerichte in Württemberg unter dem Nationalsozialismus.
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1989
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SEBI: 89/4962
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In dieser Untersuchung wird die Verwaltungs-Rechtsprechung in Württemberg während der Zeit des Dritten Reiches besprochen. Der Niedergang der Rechtsprechung trifft für die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Württemberg und des Württembergischen Kompetenzgerichtshofs zu und gilt ganz besonders für die Rechtsprechung der verschiedenen Disziplinargerichte, insbesondere für die Entscheidungen der Dienststrafkammer Stuttgart. Die untersuchte Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte zwischen 1933 und 1945 läßt nach Ansicht des Autors den Einfluß der nationalsozialistischen Weltanschauung deutlich erkennen, und diese Feststellung lasse sich in keiner Weise durch den Umstand relativieren, daß die Mehrzahl der untersuchten Verfahren unpolitische Sachverhalte betrafen. So äußerte sich der Verwaltungsgerichtshof 1937, zu den Pflichten eines Ortsvorstehers gehöre ein "offenes Bekenntnis zum Staate Adolf Hitlers und die freudige Mitarbeit in den Organen der Partei" (S. 109). alf/difu
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Pfaffenweiler: Centaurus (1989), XV, 328 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1987)
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Serie/Report Nr.
Reihe Rechtswissenschaft; 55