Kommunale Wirtschaftsförderung. Die kommunale Verantwortung für das wirtschaftliche Wohl - eine theoretische Untersuchung mit Bezügen zur Praxis.

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Tübingen

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ZLB: 98/1454
DST: S 80/333

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Abstract

Unter kommunaler Wirtschaftsförderung wird die zur Daseinsvorsorge gehörende Aufgabe der Gemeinden, Städte und Landkreise verstanden, die durch die Schaffung oder Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft mittels Förderung und Pflege der öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen das wirtschaftliche und soziale Wohl der Bevölkerung sichert oder steigert. Die Aufgabenschwerpunkte bei der Wirtschaftsförderung haben sich in der Vergangenheit kaum geändert. Besonders wichtig ist die Gewerbeflächenpolitik, insbesondere die Gewerbeflächenmobilisierung. Grundsätzlich stehen den Kommunen bei der Durchführung der Wirtschaftsförderungsmaßnahmen alle rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch der Verwaltung zustehen, auch unterliegt sie keiner Organisationsform. kirs/difu

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XIX, 201 S.

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