Errichtung und Betrieb von Kernkraftwerken. Der Rechtsstaat in der Bewährungsprobe.
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IRB: Z 889B
SEBI: Zs 2230-4
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Zusammenfassung
Die Grundentscheidung für oder wider die friedliche Nutzung der Kernenergie ist nach dem demokratischen Prinzip vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber selbst verantwortlich und in einem öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung aller beteiligten Interessen zu treffen. Die Entscheidungen über Standort, Errichtung und Betrieb kerntechnischer Anlagen sind nur mit politischem und naturwissenschaftlich-technologischem Sachverstand verantwortlich zu treffen. Eine Auseiandersetzung mit den Standpunkten des für und widers der Atomenergie. hn
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Recht, Atomrecht, Kernkraftwerk, Kernkraftwerksbau, Kernenergie, Genehmigungsverfahren
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Zeitschrift für Rechtspolitik 13(1980)Nr.4, S.86-90, Lit.(Beil. zu Neue juristische Wochenschrift, München (NJW) 33(1980)Nr.16)
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Recht, Atomrecht, Kernkraftwerk, Kernkraftwerksbau, Kernenergie, Genehmigungsverfahren