Bauplanungsrecht - Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen bereits verwirklichten Bebauungsplan. Erforderlichkeit eines Bebauungsplans. §§ 47, 183 VwGO; § 1 Abs.3 BBauG. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 3.3.1983 - Az. 5 S 1751/82.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

Sind die dem Antragsteller nachteiligen Festsetzungen eines Bebauungsplans auf der Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen bereits verwirklicht, besteht dennoch in der Regel ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, wenn mit der beantragten Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplans die Tatsachenvoraussetzungen für eine Rücknahme oder nachträgliche Einschränkung der Baugenehmigung geschaffen werden. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt allerdings dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine Ermessensentscheidung zugunsten einer Rücknahme oder Einschränkung praktisch ausgeschlossen erscheint. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 47, 183 VwGO und 1 III BBauG. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Baurecht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Normenkontrollverfahren, Rechtsschutz, Verfahrensrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Rechtsprechung, Paragraph 47, VGH-Urteil

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Baurecht 14(1983)Nr.3, S.222-225, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Baurecht, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Normenkontrollverfahren, Rechtsschutz, Verfahrensrecht, Verwaltungsgerichtsordnung, Rechtsprechung, Paragraph 47, VGH-Urteil

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries