Bauplanungsrecht - Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen bereits verwirklichten Bebauungsplan. Erforderlichkeit eines Bebauungsplans. §§ 47, 183 VwGO; § 1 Abs.3 BBauG. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 3.3.1983 - Az. 5 S 1751/82.
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1983
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Sind die dem Antragsteller nachteiligen Festsetzungen eines Bebauungsplans auf der Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen bereits verwirklicht, besteht dennoch in der Regel ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag, wenn mit der beantragten Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplans die Tatsachenvoraussetzungen für eine Rücknahme oder nachträgliche Einschränkung der Baugenehmigung geschaffen werden. Das Rechtsschutzbedürfnis fehlt allerdings dann, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine Ermessensentscheidung zugunsten einer Rücknahme oder Einschränkung praktisch ausgeschlossen erscheint. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 47, 183 VwGO und 1 III BBauG. -y-
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Baurecht 14(1983)Nr.3, S.222-225, Lit.