Erfolgsunrechtslehre und Handlungsunrechtslehre aus der Sicht des öffentlichen Rechts.
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1989
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SEBI: 89/2935
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Zusammenfassung
Der Begriff der rechtswidrigen Handlung stellt die Auseinandersetzung zwischen Erfolgsunrechtslehre einerseits und Handlungsunrechtslehre andererseits dar. Entscheidende Relevanz hat der Rechtswidrigkeitsbegriff für die Beantwortung der Frage, wie weit Umfang und Reichweite der staatlichen Haftung für hoheitlicherseits verursachte Schäden gehen. Um eine Lösung des Rechtswidrigkeitsproblems zu finden, muß man sich auf den dogmatischen Kern, d. h. auf den gemeinsamen Ausgangspunkt sowie in dessen Extrapolierung auf die gemeinsame Grenzziehung zwischen Recht und Unrecht rückbesinnen. Der Autor greift die Problematik auf. kl/difu
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Berlin: Duncker u.Humblot (1989), 72 S., Lit.
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 555