Die Organisations- und Personalhoheit der Gemeinden. Ein Beitrag zur Lehre von der kommunalen Selbstverwaltung unter besonderer Berücksichtigung des baden-württembergischen Rechts.

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SEBI: CO 565

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In Artikel 28 gewährleistet das Grundgesetz den Gemeinden ihr Selbstverwaltungsrecht.Der Inhalt und die Grenzen dieser Garantie sind indes nicht klar abzugrenzen und einem ständigen Streit unterworfen.Der Verfasser stellt seiner Arbeit eine Darstellung der geschichtlichen und theoretischen Grundlagen als logischen Unterbau voran.Auf der Basis der entwickelten Grundsätze wird die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung in Baden-Württemberg beleuchtet.Das gemeindliche Finanz- und Wirtschaftsrecht findet eine nur untergeordnete Berücksichtigung.In seinen Betrachtungen nimmt der Verfasser auch Ausblick auf die Rechtslage in anderen Bundesländern.Der Schlußteil widmet sich dem Schutz der gefundenen Gemeindefreiheiten. ks/difu

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Organisationshoheit, Personalhoheit, Gemeindefreiheit, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeverfassung, Gemeinderat, Bürgermeister, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter

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Tübingen:(1963), XXII, 133 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1962)

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Organisationshoheit, Personalhoheit, Gemeindefreiheit, Kommunale Selbstverwaltung, Gemeindeverfassung, Gemeinderat, Bürgermeister, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter

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