Transport von Ort zu Ort.

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IRB: Z 373

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Wenn über Gefahrgut-Transporte gesprochen wird, dann meist im Hinblick auf die Beförderung großer Mengen von Treibstoff, Chemikalien oder Gasen.Unter die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) fallen auch Kleinmengen wie Lacke, Verdünner, Imprägniermittel, Abbeizmittel und Härter.Der Transport solcher Stoffe ist mit Auflagen verbunden.Detaillierte Informationen sind über die Technische Überwachung zu erhalten.Für Maler sieht die GGVS Ausnahmen vor und gilt dann nicht, wenn Malerbetriebe für eigene Zwecke Materialien transportieren, bestimmte Höchstmengen pro Beförderungseinheit nicht überschritten werden.Angaben dazu sind in dem Artikel enthalten.(rol)

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Schlagwörter

Transport, Chemikalie, Lack, Imprägnierungsmittel, Umweltschutz, Gefahrgut, Lösungsmittel, Gefahrstoffverordnung, Gefahrensymbol, Malerhandwerk, Umweltpflege

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Das Deutsche Malerblatt 62(1991), Nr.3, S.36-38, Abb.

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Transport, Chemikalie, Lack, Imprägnierungsmittel, Umweltschutz, Gefahrgut, Lösungsmittel, Gefahrstoffverordnung, Gefahrensymbol, Malerhandwerk, Umweltpflege

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