Die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach den neuen §§ 101 a und 101 b GWB.

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Der Beitrag bildet den vierten Teil der Serie zur Vergaberechtsreform. In dieser Serie werden die Änderungen der §§ 97ff. GWB vorgestellt. Mit dem "GWB 2009" soll sowohl eine mittelstandsgerechte Modernisierung des Vergaberechts erfolgen, als auch eine Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien erzielt werden. Nachdem im ersten Teil der Serie (Kus, NZBau 2009, 21) Losvergabe und Ausführungskriterien beleuchtet wurden, der zweite Teil (Kratzenberg, NZBau 2009, 103) sich mit dem Begriff des "Öffentlichen Auftraggebers" und der dritte Teil (Prieß/Hölzl, NZBau 2009, 159) sich mit dem öffentlichen Auftrag i. S. von § 99 GWB n. F. beschäftigt hat, ist Gegenstand des aktuellen Beitrags die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach den neuen §§ 101 a und 101 b GWB.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 4

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S. 216-219

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