Die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach den neuen §§ 101 a und 101 b GWB.
Beck
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Beck
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
1439-6351
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Beitrag bildet den vierten Teil der Serie zur Vergaberechtsreform. In dieser Serie werden die Änderungen der §§ 97ff. GWB vorgestellt. Mit dem "GWB 2009" soll sowohl eine mittelstandsgerechte Modernisierung des Vergaberechts erfolgen, als auch eine Umsetzung der EG-Vergaberichtlinien erzielt werden. Nachdem im ersten Teil der Serie (Kus, NZBau 2009, 21) Losvergabe und Ausführungskriterien beleuchtet wurden, der zweite Teil (Kratzenberg, NZBau 2009, 103) sich mit dem Begriff des "Öffentlichen Auftraggebers" und der dritte Teil (Prieß/Hölzl, NZBau 2009, 159) sich mit dem öffentlichen Auftrag i. S. von § 99 GWB n. F. beschäftigt hat, ist Gegenstand des aktuellen Beitrags die Informations- und Wartepflicht sowie die Unwirksamkeitsfolge nach den neuen §§ 101 a und 101 b GWB.
Description
Keywords
Journal
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
item.page.issue
Nr. 4
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 216-219