Das Gleichbehandlungsgebot als Grundlage positiver subjektiv-öffentlicher Rechte.
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1969
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SEBI: 70/545
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Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt einen Aspekt des verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes (Art. 3 Grundgesetz), welcher auch unter dem Stichwort "Selbstbindung der Verwaltung" bekannt geworden ist. Kann aus der Tatsache, daß das Gleichbehandlungsgebot als Grundlage subjektiver Abwehrrechte gegen gleicheitswidrige staatliche Eingriffe durchweg anerkannt ist, geschlossen werden, daß in entsprechender Weise bei gleichheitswidrigen staatlichen Begünstigungen positive subjektive Ansprüche der Benachteiligten auf gleiche Leistungsgewährung einzuräumen sind? Indem sie den Gleichheitssatz im exekutiven Bereich zu einem Ermessenselement reduziert, lehnt die herrschende Meinung konkludent diese Möglichkeit ab. Der Autor entwickelt eine eigene Stellungnahme nach Betrachtungen über die Zuordnung des Gleichheitssatzes zu einem bestimmten "Status" des Bürgers in der verfassungs- und geistesgeschichtlichen Entwicklung, die Einordnung des Gleichheitssatzes in das Gesamtsystem des Grundgesetzes, seine allgemeine Struktur und die inhaltliche Bestimmtheit des objektiven Gleichbehandlungsgebots. Die entscheidende Frage ist, inwieweit diesem eine subjektive Berechtigung des Einzelnen entspricht. chb/difu
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Bonn: Röhrscheid (1969), 140 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1967)
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Serie/Report Nr.
Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 82