Großflächige Einzelhandelsbetriebe. Probleme der Stadtentwicklung?
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Großflächige Einzelhandelsbetriebe können weitreichende städtebauliche Auswirkungen hervorrufen im Hinblick auf Verkehrsaufkommen, Immissionen und Beeinträchtigungen des Stadtbildes. Die Standorte für Einkaufszentren sollten also sinnvoll gelenkt werden. Die planungsrechtlichen Instrumentarien, § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 und § 34 und § 34 Abs. 1 und 3 BBauG können nicht alle offenen Fragen in dieser Hinsicht befriedigend lösen. Diese Tatsache wird durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Die Lücken im Planungsrecht betreffend die Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe sollten durch Ländererlasse geschlossen werden. wg
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Stadtplanung/Städtebau, Wirtschaft, Handel, Einzelhandel, Großbetrieb, Baunutzungsverordnung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Zulässigkeit
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 38(1984)Nr.9, S.270-273, Lit.
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Stadtplanung/Städtebau, Wirtschaft, Handel, Einzelhandel, Großbetrieb, Baunutzungsverordnung, Bundesbaugesetz, Rechtsprechung, Zulässigkeit