Zur Verteilung der innergemeindlichen Organisationsgewalt in Nordrhein-Westfalen.
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SEBI: 83/2360
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Zusammenfassung
Der Begriff und Inhalt der Organisationsgewalt ist auch heute noch in der staatsrechtlichen Diskussion umstritten. Die Arbeit geht von einem weiten Begriff aus: Organisationsgewalt ist die Befugnis zur Schaffung, Veränderung, Zusammenordnung, Bestimmung der Aufgaben und Geschäftsregelung von Funktionsträgern. Art. 28 Abs. 2 GG sichert den Kommunen einen bestimmten Wirkungskreis, in dem diese als die kleineren, räumlich engeren Gemeinwesen gegenüber dem Staat weitgehend selbständig gestellt werden. Die gemeindliche Organisationsgewalt läßt sich jedoch nicht pauschal aus dem Begriff des Selbstverwaltungsrechts ableiten. Hierzu bedarf es der Einbeziehung der einzelnen Tatbestandselemente des Art. 28 Abs. 2 GG. Von diesen theoretischen Überlegungen ausgehend, wird die Reichweite der organisatorsichen Befugnisse der Inhaber der gemeindlichen Organisationsgewalt (Gemeinderat, Bürgermeister, Gemeindedirektor und Beigeordneter) untersucht. chb/difu
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Organisationsgewalt, Kommunale Selbstverwaltung, Bezirksverfassung, Bürgerbeteiligung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Bochum: Brockmeyer (1983), L, 242 S., Lit.(jur.Diss.; Bochum 1983)
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Organisationsgewalt, Kommunale Selbstverwaltung, Bezirksverfassung, Bürgerbeteiligung, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Verwaltungsorganisation, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Verwaltung
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Bochumer juristische Studien; 32