Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbaugesetzes. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode.
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SEBI: Parl 12-4
BBR: Z 14
BBR: Z 14
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Zusammenfassung
Entsprechend den Regelungen des Städtebauförderungsgesetzes sieht der Entwurf vor, daß bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Bürger über die beabsichtigte Planung unterrichtet, die Betroffenen durch einen Sozialplan geschützt werden. Das Vorkaufsrecht wird erweitert, ebenso das rechtl. Instrumentarium zur Festsetzung der Nutzung und zur Durchführung eines Bebauungsplanes. Die durch städtebauliche Maßnahmen der öffentlichen Hand eingetretenen Wertsteigerungen sollen bei Enteignungsentschädigungen nicht immer berücksichtigt werden. Die Bauleitplanung soll in die städtebauliche Entwicklungsplanung eingefügt sein. Durch Entwicklungsgenehmigungen wird der Verdichtungsprozeß in Abstimmung mit notwendigen Infrastrukturmaßnahmen vollzogen.
Beschreibung
Schlagwörter
Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Baurecht, Bauplanungsrecht, Recht, Bauwesen
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o.O., (1974) 88 S.
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Bundesbaugesetz, Bundesbaugesetz, Baurecht, Bauplanungsrecht, Recht, Bauwesen
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Deutscher Bundestag. Drucksache; 7/2496