Änderung des Baugesetzbuches zum 1.Juni 1990.

Otto, Franz
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1990

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IRB: Z 877

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Seit dem 1.6.1990 tritt auf die Dauer von zunächst 5 Jahren neben das BauGB das sogenannte Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG).Dabei handelt es sich um ein Bestandteil des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes, das in verschiedener Hinsicht die gesetzlichen Voraussetzungen für einen schnelleren Neubau von Wohnungen schaffen soll. Die neue Regelung erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, die für die Abwicklung von Baumaßnahmen von Bedeutung sind, nämlich die Bauleitplanung (Grundsätze, Verfahren, Bürgerbeteiligung, Genehmigung und Anzeige des Bebauungsplans), die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Fristen bei der Erteilung von Genehmigungen (Teilungsgenehmigung, Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach den § 30 und 31 BauGB), städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, das Baugebot und die Schlussvorschriften. (hg)

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.7, S.353-357

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