Änderung des Baugesetzbuches zum 1.Juni 1990.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 877

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Seit dem 1.6.1990 tritt auf die Dauer von zunächst 5 Jahren neben das BauGB das sogenannte Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-MaßnahmenG).Dabei handelt es sich um ein Bestandteil des Wohnungsbau-Erleichterungsgesetzes, das in verschiedener Hinsicht die gesetzlichen Voraussetzungen für einen schnelleren Neubau von Wohnungen schaffen soll. Die neue Regelung erstreckt sich auf verschiedene Aspekte, die für die Abwicklung von Baumaßnahmen von Bedeutung sind, nämlich die Bauleitplanung (Grundsätze, Verfahren, Bürgerbeteiligung, Genehmigung und Anzeige des Bebauungsplans), die gesetzlichen Vorkaufsrechte der Gemeinden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Fristen bei der Erteilung von Genehmigungen (Teilungsgenehmigung, Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach den § 30 und 31 BauGB), städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, das Baugebot und die Schlussvorschriften. (hg)

Description

Keywords

Wohnungsbau, Bauleitplanung, Vorkaufsrecht, Baugenehmigung, Städtebau, Entwicklungsmaßnahme, Baugebot, Baugesetzbuch, Erleichterung, Kommune, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Gesetzesänderung, BauGB-Maßnahmengesetz, Recht, Bauordnungsrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.7, S.353-357

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnungsbau, Bauleitplanung, Vorkaufsrecht, Baugenehmigung, Städtebau, Entwicklungsmaßnahme, Baugebot, Baugesetzbuch, Erleichterung, Kommune, Bauvorhaben, Zulässigkeit, Gesetzesänderung, BauGB-Maßnahmengesetz, Recht, Bauordnungsrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries