Die Wahl der Organisationsform kommunaler Einrichtungen. Kriterien für die Wahl privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Organisationsformen.
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1987
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SEBI: 87/4728
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Den Kommunen steht nach praktisch ganz herrschender Auffassung das Recht zu, ihre Einrichtungen auch in den Formen des Privatrechts zu betreiben. Die Untersuchung zeigt systematisch auf, welche Unterschiede aus der Sicht der Kommunen zwischen den verschiedenen Organisationsformen bestehen und welche Kriterien für die Entscheidung zwischen ihnen in Betracht kommen. Berücksichtigt werden die öffentlich-rechtlichen Formen des Regiebetriebs, des Eigenbetriebs und des Zweckverbandes sowie die privatrechtlichen der GmbH, Aktiengesellschaft, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Genossenschaft, Stiftung, BGB-Gesellschaft und des Vereins. Der Verfasser vergleicht diese Rechtsformen im Hinblick auf personalwirtschaftliche Fragen (Besoldung, Streikrecht u. a.), die unterschiedliche Beteiligung der Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsverfassung und Personalvertretung, die Einwirkungsrechte der Kommunen, die Zweckmäßigkeit der Vertretungsregelung, die Geltung des Haushaltsrechts, die Anforderungen an das Rechnungswesen, die Haftung und den mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen Aufwand. Besondere und häufig in der Praxis ausschlaggebende Bedeutung kommt den steuerrechtlichen Problemen zu. chb/difu
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Köln: Deutscher Gemeindeverlag (1987), XXXIX, 231 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1986)
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Serie/Report Nr.
Schriftenreihe des Freiherr-vom-Stein-Institutes; 8