Grenzen polizeilicher Notwehr.

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SEBI: 92/274

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Das Notwehrrecht des Polizeibeamten im Spannungsverhältnis zum Polizeirecht ist Gegenstand dieser Arbeit. Es geht um die Wechselwirkungen von Notwehr- und Polizeirecht, so um den "finalen Rettungsschuß", also um den Todesschuß und seine Rechtfertigung aus Pargr. 32 (Notwehrrecht) Strafgesetzbuch (StGB). Dem schließt sich die Frage an, ob für den Polizeibeamten strengere Notwehrgrenzen gelten als für den "Normalbürger", wobei es auf den Schußwaffengebrauch und die polizeilichen Eingriffsbefugnisse besonders ankommt. Der Polizist soll durch eine schärfere Sanktionsandrohung bei evidenten (völlig klaren) Verstößen gegen das Polizeigesetz zu einer besonneneren Prüfung der Gefahrenlage und damit des Schußwaffeneinsatzes veranlaßt werden. Der Autor entwickelt eine "sozialethische" Notwehrgrenze. rebo/difu

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Polizeirecht, Notwehr, Strafrecht, Schusswaffe, Beamtenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei

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Frankfurt/Main: Lang (1991), VIII, 290 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1991)

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Polizeirecht, Notwehr, Strafrecht, Schusswaffe, Beamtenrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Polizei

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1113